Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand

  1. Die Event KOMPLIZEN GmbH überlässt dem Veranstalter die im Angebot bezeichneten Räumlichkeiten oder Teile der Räumlichkeiten auf dem Stadtgut Berlin-Buch, Alt-Bucht 45, 13125 Berlin (Veranstaltungsort) einschließlich des im Angebot genannten Mobiliars und technischen Equipments,
  2. Der Veranstalter darf den Veranstaltungsort ausschließlich für den im Angebot genannten Zweck und in dem im Angebot bezeichneten Umfang zu nutzen.
  3. Der Veranstalter übernimmt den Veranstaltungsort, wie am Besichtigungstag gesehen und erkennt diesen Zustand an. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Größe des Mietobjekts im Sinne einer bestimmten oder bestimmbaren Anzahl an m². Mit der Aufnahme der Benutzung durch den Veranstalter gilt der Mietgegenstand als vertragsgerecht und mangelfrei, es sei denn, der Veranstalter zeigt Mängel vor Nutzung der Event KOMPLIZEN GmbH mindestens in Textform an.
  4. Der Veranstalter hat, soweit der Veranstaltungsort nur Teilbereiche von Räumlichkeiten auf dem Stadtgut Berlin-Buch umfasst, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sich seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Veranstaltungsbesucher bzw. –gäste nicht in unvermieteten Teilbereichen aufhalten. Die Nutzung von Hofflächen und Außenanlagen sind mit der die Event KOMPLIZEN GmbH gesondert zu vereinbaren.
  5. Die Freifläche östlich des Veranstaltungsortes zwischen Haus 10 und 7 ist für Veranstaltungen nicht zu nutzen, es sei denn, diese Freifläche wurde angemietet und Aktivitäten auf der Freifläche werden um 22.00 Uhr beendet.
  6. Sollte ein Umbau des Veranstaltungsortes gewünscht werden, wird die Event KOMPLIZEN GmbH in Abhängigkeit des personellen Aufwandes und Machbarkeit Umbaukosten in Höhe von 52,00 €/Stunde und Person zzgl. MwSt. erheben.
  7. Der Veranstalter ist für die im überlassenen Objekt durchzuführende Veranstaltung „Veranstalter“. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter an Dritte bedarf der Zustimmung der Event KOMPLIZEN GmbH. Die Zustimmung bedarf der Schriftform und kann mit dem Angebot erklärt werden.
  8. Die Event KOMPLIZEN GmbH stellt Toiletten für max. 199 Personen zur Verfügung. Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen und bei Veranstaltungen unter Einbeziehung von Hofflächen und Außenanlagen stellt der Veranstalter ausreichend mobile Toiletten auf eigene Kosten zur Verfügung. Für den erhöhten Reinigungsaufwand der Toiletten kann ab 200 Personen eine zusätzliche Pauschale berechnet werden. Bei Veranstaltungen ab 200 Personen stellt der Veranstalter auf eigene Kosten mindestens eine Toilettenservicekraft.

 

§ 2 Änderung der Personenanzahl I Veranstaltungszeit

  1. Die genaue Anzahl der Veranstaltungsbesucher ist schriftlich spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die Anzahl der Veranstaltungsbesucher, welche bei Berechnung der Angebotspreise berücksichtigt werden, beträgt mind. 50 vollzahlende Personen, also ohne Berücksichtigung von Kindern oder Kleinkindern. Auch bei Unterschreitung dieser Anzahl werden 50 vollzahlende Personen, zzgl. Kinder, berechnet. Kinder bis zu einem Alter von 4 Jahren (Kleinkinder) werden bei der Preisberechnung nicht berücksichtigt. Die Event KOMPLIZEN GmbH kann die Fälligkeit der Angabe der Personenanzahl im Einzelfall auf einen früheren Zeitpunkt als den in § 2 Ziff. 1 Satz 1 genannten Zeitpunkt festlegen. Soweit die Anzahl der tatsächlichen Veranstaltungsbesucher, die der bis zum Fristablauf angegebenen Veranstaltungsbesucher überschreitet, berechnet sich der Preis nach der tatsächlichen Anzahl der Veranstaltungsbesucher. Bei einer Anpassung der Veranstaltungsbesucher um mehr als 10 Personen ist die Event KOMPLIZEN GmbH berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen neu zu bestimmen.
  2. Eine Änderung des Nutzungszeitraums und -zeit bedarf der Zustimmung der Event KOMPLIZEN GmbH, auch wenn der Veranstalter deren Notwendigkeit erst während der Vorbereitung bzw. der Durchführung der Veranstaltung erkennt. Die Zustimmung bedarf der Textform. Bei Verlängerung der Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter von 15 min und mehr über den vereinbarten Endzeitpunkt der Veranstaltung steht der Event KOMPLIZEN GmbH ein zusätzliches Entgelt je angefangener Stunde zu. Als Veranstaltungsende wird die Rückgabe des Veranstaltungsortes an die Event KOMPLIZEN GmbH, inklusive der Beräumung aller vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände, vereinbart.

§ 3 Zahlung I Preise

  1. Bei Angebotsannahme ist eine Vorschusszahlung entsprechend der Anzahlungsrechnung vom Veranstalter zu leisten. Die Vorauszahlung ist binnen einer Frist von 14 Werktagen zu leisten. nach Die Frist beginnt mit dem Zugang der Anzahlungsrechnung. Der Restbetrag der vereinbarten Vergütung wird spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Soweit weitere Kosten, z. B. eine Mehrvergütung wegen Überschreiten der Veranstaltungsbesucher oder einer Mehrvergütung wegen Verlängerung der Veranstaltungsdauer, vor oder während der Veranstaltung anfallen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, so wird der Restbetrag nach Beendigung der Veranstaltung mit Zugang einer Endrechnung sofort fällig.
  2. Die vereinbarte Vergütung wird auch fällig und kann nicht zurückgefordert werden, wenn die Veranstaltung aus Gründen nicht durchgeführt werden kann, welche die Event KOMPLIZEN GmbH nicht zu vertreten hat.
  3. Im Falle einer Unmöglichkeit der Gebrauchsgewährung, auch durch höhere Gewalt, wie Pandemie, Aufruhr, Katastrophen- oder Kriegsfall, kann die Event KOMPLIZEN GmbH eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,00 € zzgl. MwSt. beanspruchen. Diese Entschädigung gilt Aufwendungen der Event KOMPLIZEN GmbH für die Planung, Angebotserstellung, Reservierung des Veranstaltungstermins und Besichtigungen des Veranstaltungsorts ab, die unabhängig von der Durchführung der Veranstaltung erbracht werden. Die Gebühr kann die Event KOMPLIZEN GmbH auch beanspruchen, wenn der Veranstaltungsort am vereinbarten Termin durch einen Dritten genutzt wird, nachdem der Veranstalter gekündigt hat und die Veranstaltung nicht durchführt. Die Event KOMPLIZEN GmbH ist jedoch nicht verpflichtet einen Dritten aufzufinden oder zu benennen, der den Veranstaltungsort am vereinbarten Termin nutzt.
  4. Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind und nicht vorher absehbar waren, können an den Veranstalter weitergereicht werden, wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen durch die Event KOMPLIZEN GmbH werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Veranstalter mitgeteilt.

§ 4 Einbringen von Speisen I Getränken

Speisen und Getränke dürfen aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht vom Veranstalter oder den Veranstaltungsbesuchern mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und stellen die Event KOMPLIZEN GmbH von Haftungsansprüchen bzgl. des Caterings frei.

§ 5 Dekoration I Brandschutzbedingungen

  1. Der Veranstalter hat die Objektbrandschutzordnung Teil B und C nach DIN 14096 erhalten und sichert deren Einhaltung zu. Die Objektbrandschutzordnung Tein B und C liegt im Objekt Feste Scheune links vor dem Tresenbereich aus. Der Veranstalter sichert insbesondere die Funktion und Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und der Entrauchungsöffnungen.
  2. Eingebrachte Materialien, insbesondere Dekorationen und Textilien, müssen feuerhemmend und schwer entflammbar sein und darüber hinaus alle gesetzlichen Brandschutzanforderungen erfüllen. Gesetzliche Mindestabstände zu brennbaren Materialien sind einzuhalten. Die Event KOMPLIZEN GmbH kann diesbezüglich entsprechende Nachweise und Zertifikate verlangen. Bei Nichterfüllung ist die Event KOMPLIZEN GmbH berechtigt, auf Kosten des Veranstalters diejenigen Gegenstände zu entfernen, die nicht den Brandschutzbestimmungen entsprechen.
  3. Das Anzünden von Feuerwerk ist ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung der Event KOMPLIZEN GmbH möglich und gesondert vertraglich zu vereinbaren. Feuerwerk/Pyrotechnik darf nur von zugelassenen Dienstleistern gezündet werden, wenn die Durchführung eines Feuerwerks mit der Event KOMPLIZEN GmbH vereinbart wurde und der Veranstalter eine behördliche Genehmigung zur Durchführung des Feuerwerks vorlegt. Für das Erteilen der Zustimmung, Absperren und Reinigen der Fläche wird eine Pauschale von 300,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Bei einer Zuwiderhandlung zahlt der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 850,00 € zzgl. MwSt.
  4. Die Event KOMPLIZEN GmbH behält sich vor, vom Veranstalter zurückgelassenen Müll und sonstige Materialien auf dessen Kosten zu beseitigen und diese Kosten in der Schlussrechnung an den Veranstalter zu berechnen, sofern der Veranstalter diese nicht nach Veranstaltungsende beseitigt bzw. entsorgt. Einer vorherigen Beseitigungsaufforderung bedarf es nach Veranstaltungsende nicht.
  5. Das Streuen und Abschießen von Konfetti, Blütenblättern, Reis etc. ist im Innen- und Außenbereich sowie das Abbrennen von Wunderkerzen oder Ähnlichem im Innenbereich nicht gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung vereinbaren die Event KOMPLIZEN GmbH und der Veranstalter eine Reinigungsgebühr von 850,00 € zzgl. MwSt., es sei denn der Reinigungsaufwand übersteigt die pauschale Reinigungsgebühr. Dann ist die Reinigung nach Stundenkostenaufwand vereinbart, wobei je Stunde und Person ein Betrag von 52,00 €, zzgl. MwSt. vereinbart ist.

§ 6 Lärmschutzbedingungen

  1. Bei Veranstaltungen darf im Freien, also auf Hof-, Freiflächen und Außenanlagen, die Schallemission nicht über Kommunikationsgeräusche der Veranstaltungsbesucher, ähnlich wie in Biergärten, hinausgehen. Der Veranstaltungsinnenschallpegel vor den Außenbauteilen des Veranstaltungsortes darf im Mittel 90 dB (A) am Tage und 80dB (A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschreiten. Von 22:00 – 6:00 Uhr sind generell alle Öffnungen des Veranstaltungsortes geschlossen zu halten und Hof-, Freiflächen und Außenanlagen nicht zu nutzen. Der Veranstalter stellt die Event KOMPLIZEN GmbH bei Nichteinhaltung der Schallemission von jeglichen Bußgeldern, Strafen, Schadensersatzansprüchen und anderen Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Technische Einrichtung I Anschlüsse

  1. Die zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen (z. B. Heizung, Stromversorgung, Wasseranschluss) der Event KOMPLIZEN GmbH dürfen nur von geeigneten und eingewiesenen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bzw. beauftragten Fachkräften bedient werden.
  2. Vom Veranstalter eingebrachte elektrische Geräte müssen nach DIN VDE 0701/0702 geprüft sein. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Veranstaltungsortes gehen zu Lasten des Veranstalters. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten können pauschal erfasst und mit der Endrechnung abgerechnet werden.
  3. Bei technischen Störungen und sich daraus ergebenen Folgen wird seitens der Event KOMPLIZEN GmbH eine Haftung nur insoweit übernommen, als die Event KOMPLIZEN GmbH oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handelten oder Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben entstanden sind. Die Event KOMPLIZEN GmbH haftet bei Verursachen von Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur wenn diesen insoweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann. Schadensersatzansprüche des Veranstalters sind auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt.
  4. Auf Anforderung des Veranstalters stellt die Event KOMPLIZEN GmbH einen Techniker gegen Stundenvergütung auf Nachweis mit einem Stundensatz 52,00 € zzgl. MwSt. bereit. Dies bedarf jedoch einer gesonderten Vereinbarung.

§ 8 Haftung des Veranstalters I Kündigung

  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit von ihm, seinen Mitarbeitern, seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder Veranstaltungsbesuchern auf dem Grundstück Stadtgut Berlin-Buch, Alt-Buch 45-51, 13125 Berlin, verursacht werden. Die Haftung des Veranstalters umfasst auch Schäden an Gebäuden, sämtliche durch die Veranstaltung selbst hervorgerufene Schäden, insbesondere auch Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit von Personen. Der Veranstalter ist verpflichtet, hierfür Versicherungen abzuschließen und zu unterhalten, insbesondere eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden einschließlich Mietsachschäden bis zu einer Schadenshöhe von 3 Millionen Euro sowie eine eigene Veranstalterhaftpflichtversicherung, ebenfalls bis zu einer Schadenshöhe von 3 Millionen Euro. Der Veranstalter ist verpflichtet, verursachte Schäden innerhalb einer Frist von vier Wochen, die mit dem Ende der Veranstaltung beginnt, zu beseitigen und den Ursprungszustand wiederherzustellen.
  2. Der Veranstalter hat Nachweise über die vorgenannten Versicherungen vor Veranstaltungsbeginn der Event KOMPLIZEN GmbH vorzeigen.
  3. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Benachrichtigung von Feuerwehr und Sanitätsdiensten und sonstige gesetzliche Sicherungspflichten zu übernehmen.
  4. Die Event KOMPLIZEN GmbH stellt fünf Parkplätze für Servicefahrzeuge des Veranstalters auf dem Gelände des Stadtguts Berlin-Buch zur Verfügung. Die Parkplätze für Servicefahrzeuge weist die Event KOMPLIZEN GmbH zu. Außerdem stehen bis zu 199 Pkw-Stellplätze zur Verfügung.
  5. Das Übernachten in Fahrzeugen oder auf Hof-, Freiflächen und Außenanlagen ist nicht gestattet. Das Abstellen von Wohnmobilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Event KOMPLIZEN GmbH. Wohnmobilstellplätze werden für 70,00 € zzgl. MwSt. pro Tag von der Event KOMPLIZEN GmbH zugewiesen. Für nicht genehmigt abgestellte Wohnmobile von Veranstaltungsbesuchern oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters werden 150,00 € zzgl. MwSt. pro Tag berechnet.
  6. Überdies stellt der Veranstalter die Freihaltung der Feuerwehrflächen und Zufahrten, Feuerwehraufstellflächen und Hydranten auf dem gesamten Hofgelände für die gesamte Dauer der Veranstaltung mit Vor- und Nachbereitungszeit durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. eigene Ordner, sicher. Das Parken von Kfz in den Zugangszonen ist verboten. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt und müssen absolut frei von Materialien sein. Sturzgefahren auf Flucht- und Rettungswegen sind zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Die vorhandene Sicherheitstechnik, wie Feuerlöscher, Fluchtwegschilder, Brandschutztüren, Einschlagmelder, Elektroverteilungen etc., muss frei zugänglich sein.
  7. Der Veranstalter ist für die Einholung aller für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen und Betriebserlaubnisse verantwortlich. Der Veranstalter stellt die Event KOMPLIZEN GmbH von jeglicher Haftung und Verantwortung für Einschränkungen der Veranstaltung frei, die sich daraus ergeben, dass ggf. erforderliche Genehmigungen und Betriebserlaubnisse nicht vorliegen oder nicht erteilt werden.
  8. Bei Veranstaltungen mit Darbietung von Musik ist der Veranstalter verpflichtet, die Veranstaltung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Bayreuther Str. 37, 10787 Berlin, anzumelden. Die Anmeldung ist der Event KOMPLIZEN GmbH vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
  9. Bei Auftreten eines Mangels am Gebäude oder bei Schadenseintritt hat der Veranstalter die Obliegenheit, die Event KOMPLIZEN GmbH oder ihre Bevollmächtigten noch am selben Tag über die wesentlichen Merkmale des Mangels bzw. die schadensrelevanten Tatsachen in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter hat auch die Obliegenheit, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren oder zur Verhinderung des Eintritts von Schäden zu ergreifen. Insbesondere bei Auftreten von Eisglätte, z. B. Blitzeis oder bei Schneebelag hat der Veranstalter neben der Information der Event KOMPLIZEN GmbH erforderliche Maßnahmen des Räumens und Streuens zu ergreifen. Die Event KOMPLIZEN GmbH stellt Räummittel und Streugut zur Verfügung.
  10. Für aus Zuwiderhandlungen gegen Pflichten und Obliegenheiten der Geschäftsbedingungen und entstehende Folgen und Schäden haftet ausschließlich der Veranstalter. Der Veranstalter stellt die Event KOMPLIZEN GmbH von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen frei.
  11. Sollte der Veranstalter das Vertragsverhältnis aus Gründen, die die Event KOMPLIZEN GmbH nicht zu vertreten hat, kündigen oder die Veranstaltung aus Gründen, die die Event KOMPLIZEN GmbH nicht zu vertreten hat, die jedoch keine objektive Unmöglichkeit der Gebrauchsgewährung darstellen, ausfallen, kann die Event KOMPLIZEN GmbH folgende pauschalierte Abgeltung (Stornogebühren) für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen sowie für den entgangenen Gewinn vom Veranstalter verlangen:

– Ab Unterzeichnung bis zum 12. Monat vor Veranstaltungsbeginn: 500,00 € zzgl. MwSt.

– Bis zum 6. Monat vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Auftragswerts.

– Bis zum 120. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswerts.

– Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Auftragswerts.

– Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswerts.

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, darzulegen und zu beweisen, dass der Event KOMPLIZEN GmbH geringere Kosten oder Aufwendungen entstanden sind oder ein geringerer Gewinn entgangen ist. 

§ 9 Haftung der Event KOMPLIZEN GmbH I Kündigung

  1. Die Event KOMPLIZEN GmbH haftet nur für Schäden, welche durch Mängel des Mietobjekts entstehen und auch nur insoweit, als das Mietobjekt gem. Angebot überlassen wurde. In Bezug auf Mängel des Mietobjekts haftet die Event KOMPLIZEN GmbH nicht für anfängliche Mängel i. S. d. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Event KOMPLIZEN GmbH haftet für Schäden, welche ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachen, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung. Dies gilt auch für Schäden, die an Leib, Leben oder der Gesundheit von Personen herbeigeführt werden. Die Event KOMPLIZEN GmbH haftet für Schäden an Leib, Leben oder der Gesundheit von Personen, welche sie selbst verursacht auch bei einer fahrlässigen Herbeiführung. Die Event KOMPLIZEN GmbH haftet auch für fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Hauptleistungspflichten.
  2. Bei Verlust, Diebstähle, Abhandenkommen oder Beschädigung eingebrachter Sachen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter, seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder der Veranstaltungsbesucher ist eine Haftung der Event KOMPLIZEN GmbH ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Event KOMPLIZEN GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
  3. Die Haftung der Event KOMPLIZEN GmbH wird im Verhältnis zu einem Veranstalter, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
  4. Die Event KOMPLIZEN GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu kündigen, beispielsweise wenn:
    – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Veranstalters, zum Zweck der Veranstaltung oder zu Referenten oder auftretenden Personen, gebucht werden;

–  Die Event KOMPLIZEN GmbH nach Handlungen oder Erklärungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, ihre Bevollmächtigen oder ihm nahestehenden oder mit ihm verbundenen Personen oder Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährdet oder geeignet ist zu gefährden;

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Die Event KOMPLIZEN GmbH oder deren Bevollmächtigten üben das Hausrecht auf dem Stadtgut Berlin-Buch aus. Der Veranstalter gewährt jederzeit freien Zugang für sämtliche Beauftragte der Event KOMPLIZEN GmbH.
  2. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzes, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstätten- und Gaststättenverordnung, wurde hingewiesen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede. Die Parteien verpflichten sich jedoch, Individualvereinbarungen zur Beweissicherung schriftlich festzuhalten. Änderungen, Ergänzungen und Anlagen zu diesem Vertrag sind als solche zu kennzeichnen und jeweils fortlaufend zu nummerieren.
  4. Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

 

Stand Januar 2024

 

 

Hinweise zur Datenverarbeitung

 

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
    Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
    Verantwortlicher: Event KOMPLIZEN GmbH, Prenzlauer Chaussee 183, 16348 Wandlitz
    info@event-komplizen.de, Telefon +49 1728630019

 

  1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung,
    Wenn Sie mit uns einen Nutzungsvertrag, eine Zimmerbuchung, Tischreservierung abschließen, erheben wir folgende Informationen:

– Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum

– Eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)

– Eine gültige Zahlungsinformation (Visa-, EC- und/oder Kreditkarte)

– Informationen, die für die Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages bzw. Reservierung, Buchung notwendig sind.

 

Die Erhebung der Daten erfolgt,

– Um Sie als unseren Vertragspartner identifizieren zu können

– Zur Korrespondenz mit Ihnen

– Zur Angebots-, Vertrags- und Rechnungsstellung

– Zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftansprüchen sowie Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin uns ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Vertrages und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich. Die von uns erhobenen personenbezogene Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abd. 1 S. 1 lit. C DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 ABS. 1 S. 1 lit. A DSGVO eingewilligt haben.

 

  1. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte und andere als den im Folgenden Aufgeführten Zweck findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden personenbezogenen Daten an dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Dienstleister und Logistiker. Die weitergegeben Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

  1. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

– gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber und zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruht, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen,

– gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten Personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihrer Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen automatisierter Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftiger Informationen zu deren Einzelheiten verlangen,

– gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen

– gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationen, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,

– gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung der Rechtsansprüche benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben,

– gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in ein strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

– gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Geschäftsbesitzes wenden.

 

  1. Widerspruch

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. lit F DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, sowie dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@event-komplizen.de