Allgemeine Geschäftsbedingungen | Hotel
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung des Hotel Stadtgut, Alt-Buch 45, 13125 Berlin, durch die Event Komplizen GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Ben Muth, mit Dritten (Kunden) abgeschlossen werden sowie alle für den Kundenerbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Hotel Stadtgut (Gastaufnahmevertrag), soweit keine Individualvereinbarungen von diesen AGB abweichen oder in diesen AGB auf andere Vertragsbedingungen verwiesen wird.
- Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist unzulässig. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig.
- Die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die Event Komplizen GmbH ist nicht zulässig. Die Event Komplizen ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Kunde bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
- Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Event Komplizen GmbH in Textform.
§ 2 Reservierungen I Vertragsabschluss I Vertragspartner
- Mit der Vornahme einer Reservierung/ Buchung bietet der Kunde den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Kunde von der Event Komplizen GmbH eine entsprechende Bestätigung. Durch die Annahme der vom Kunden vorgenommenen Reservierung/ Buchung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen der Event Komplizen GmbH und dem Kunden zustande.
- Vertragspartner sind die Event Komplizen GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Event Komplizen GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
- Angebote der Event Komplizen GmbH in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Die Event Komplizen GmbH kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.
- Die Event Komplizen GmbH behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten oder Zeiträume zu definieren.
§ 3 Übernachtungspreise I Sonstige Preise I Zahlungsbedingungen
- Es gelten die jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Hotels Stadtgut Berlin-Buch ausgewiesene Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder City Taxen.
- Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die Event Komplizen GmbH vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate ist eine angemessene Anpassung des vertraglich vereinbarten Preises, höchstens um 10% möglich.
- Die Preise können ferner auch geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Event Komplizen GmbH, der Aufenthaltsdauer sowie der Belegung der Zimmer wünscht und die Event Komplizen GmbH diesen zustimmt.
- Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Kunden im Voraus in der Regel vor Anreise zu bezahlen. Eine Rechnung erhält der Kunde nach Beendigung des Aufenthaltes.
- Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Rechnung sofort mit deren Zugang beim Kunden fällig.
- Die Event Komplizen GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden und können bis zur vollen vereinbarten Vergütung betragen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Event Komplizen GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Die Event Komplizen GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
- Die Event Komplizen behält sich vor eine Verifizierung von Debit- und Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.
- Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
- Rechnungen werden mindestens in Textform erteilt und dem Kunden elektronisch übermittelt.
§ 4 Gruppenbuchungen I Kontingente I Eventzeiten
- Bei Gruppenreservierungen von 5 Zimmern oder mehr und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben sowie aus §6 Nr. 3.
- Für Buchungen während Event- und Messezeiten sowie Veranstaltungen gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
§ 5 Zimmerbereitstellung I -Übergabe I -Rückgabe
- Die Event Komplizen GmbH verpflichtet sich, die gebuchten Zimmer des Kunden bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer, der Kunde erwirbt lediglich den Anspruch ein Zimmer einer bestimmten Kategorie zu nutzen.
- Reservierte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late-Check-Out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-Out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.
- Für Abreisen, die nach 15:00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben.
- Wenn nicht anders vereinbart, hält die Event Komplizen GmbH reservierte Zimmer bis 18:00 Uhr frei. Danach steht es der Event Komplizen GmbH frei, das reservierte Zimmer anderweitig zu vergeben.
§ 6 Stornofristen I Rücktritt des Kunden I Nichtinanspruchnahme der Leistungen
- Eine kostenlose Stornierung der Reservierung ist bis 1 Tag vor dem Anreisetag möglich. Danach werden Storno-Gebühren in Höhe von 100% des Preises als Zahlungs- oder Schadenersatzansprüchen geltend gemacht. Bei der Stornierung von festen Buchungen wird 100% des Preises als Stornogebühr verrechnet. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Event Komplizen GmbH ausübt. Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
- Bei Stornierungen am Anreisetag fallen 100% des vereinbarten Preises an. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen des Kunden (No Show).
- Bei einer Gruppen- bzw. Kontingentsreservierung gelten geänderte Stornierungsfristen. Eine Stornierung bis zu 2 Monaten im Voraus kann kostenfrei erfolgen. Danach fallen folgende Stornierungsgebühren pro Zimmer an:
- Von 2 bis 1 Monat(en) vor Anreise 10 %
- Von 30 bis 21 Tagen vor Anreise 20 %
- Von 20 bis 15 Tagen vor Anreise 50 %
- Von 14 bis 1 Tagen vor Anreise 90 %
- Bei Nichtanreise oder Storno am Anreisetag 100 % des vereinbarten Reisepreises
§ 7 Beendigung des Gastaufnahmevertrages I Rücktritt der Event Komplizen GmbH
- Die Event Komplizen GmbH ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- höhere Gewalt oder andere von der Event Komplizen GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden oder des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,
- die Event Komplizen GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder
- im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung.
- Wird eine gemäß § 3 Abs. 6/7 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Event Komplizen GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die Event Komplizen GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Der berechtigte Rücktritt der Event Komplizen GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 8 Haftung der Event Komplizen GmbH
- Die Event Komplizen GmbH haftet für die von ihr zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die Event Komplizen GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Event Komplizen GmbH beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten beruhen.
- Die Event Komplizen GmbH haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Event Komplizen GmbH auftreten, wird die Event Komplizen GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, der Event Komplizen GmbH rechtzeitig auf die Gefahr der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Der Kunde ist verpflichtet Mängel oder Störungen vor Aufnahme der Nutzung, der Event Komplizen GmbH mind. in Textform anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet Mängel oder Störungen, die nach Nutzungsbeginn entstehen oder bemerkt werden, der Event Komplizen GmbH unverzüglich mind. in Textform anzuzeigen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheiten und entsteht der Event Komplizen GmbH hieraus ein Schaden oder vertieft sich ein bereits entstandener Schaden, ist der Kunde zum Ersatz des der Event Komplizen GmbH entstandenen Schadens oder der Schadensvertiefung verpflichtet.
- Für eingebrachte Sachen haftet die Event Komplizen GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache der Event Komplizen GmbH Anzeige macht. Soweit der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 € in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Event Komplizen GmbH.
- Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande, wenn dem Kunden ein Stellplatz auf dem Stadtgut Berlin-Buch, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird. Eine Überwachungspflicht seitens der Event Komplizen GmbH besteht nicht. Die Event Komplizen GmbH haftet für alle Schäden im Rahmen der in dieser Ziffer 8 genannten Regelungen. Der Kunde ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Die Event Komplizen GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
§ 9 Sonstiges
- In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Restaurant) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
- Das Stadtgut Hotel Berlin Berlin-Buch ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Zimmern zu rauchen.
- Haustiere sind in den Zimmern und den öffentlichen Bereichen des Hotel Stadtgut nicht gestattet.
- Hinterlassenschaften, wie eine unverhältnismäßige Menge an Müll sowie Verunreinigung der Zimmer sind nicht gestattet und können gesondert berechnet werden.
- Die Event Komplizen GmbH hat das Recht, vom Kunde als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das die Event Komplizen GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart wurden, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede. Die Parteien verpflichten sich jedoch, Individualvereinbarungen zur Beweissicherung in Textform festzuhalten. Änderungen, Ergänzungen und Anlagen zu diesem Vertrag sind als solche zu kennzeichnen und jeweils fortlaufend zu nummerieren. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunde sind unwirksam.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Kunden aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.
- Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
- Es gilt deutsches Recht.
Stand Mai 2024
Hinweise zur Datenverarbeitung
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